Vertrauen durch Transparenz
Im Rahmen meiner Tätigkeit erhalten ich teilweise Zugriff auf unternehmenskritische und datenschutzrechtlich relevante Informationen meiner Auftraggeber. BDSG und TMG schreiben für solche Fälle eine Datschenschutzerklärung des Dienstleisters vor. Aus rechtlicher Sicht ist das sicherlich eine gute Sache. Meiner Meinung nach reicht das aber für den Auftraggeber nicht aus, um sich ein umfassendes Bild des Dienstleisters zu machen.
Neben Kompetenz und Zuverlässigkeit ist Vertrauen ein entscheidendes Kriterium für die Vergabe von Aufträgen. Hierzu tragen die Persönlichkeit des Ansprechpartners und die Bereitschaft des Dienstleisters bei, freiwillig über sein Unternehmen zu informieren. Auf meiner Webseite finden Sie alle Informationen zu meinen Leistungen, Preisen und meiner Person. Sollten Sie eine Information vermissen, kontaktieren Sie mich bitte.